Förderung  | gemeinsam handeln

Wir unterstützen ihr Projekt

Wir unterstützen ihr Projekt

Die Axel-Bourjau-Stiftung unterstützt insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine, der Kirche und auch der Schule und Gemeinde.

Falls Sie Fördermittel für Projekte in Büchen und Umgebung beantragen möchten, beachten Sie bitte die unten angegebenen Voraussetzungen.

Antrag auf Förderung und Unterstützung

Antragsberechtigt sind ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Ämter und Gemeinden) und andere steuerbegünstigte Körperschaften (z.B. Vereine) sowie die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinden in Büchen und Umgebung.

  • Das beantragte Projekt muss dem Stiftungszweck entsprechen.
  • Bei einem Zuschussantrag sind auch die Gesamtkosten des Projektes anzugeben und die Sicherstellung der Rest-Finanzierung zu bestätigen.
  • Anträge auf Stiftungsmittel sind jeweils 14 Tage vor der nächsten Sitzung des Stiftungsvorstandes der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen.
  • Den aktuellen Termin der nächsten Vorstandssitzung finden Sie unter "Stiftung".
  • Ansprüche auf Zuteilung von Stiftungsmitteln bestehen nicht.
  • Empfänger von Stiftungsmitteln sind verpflichtet, über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen.