Informationen zum Stiftungsvorstand:
Herr und Frau Bourjau sind laut Satzung Mitglieder des Vorstandes auf Lebenszeit. Für alle weiteren Mitglieder beträgt die Amtszeit 6 Jahre, sofern sie nicht aus ihrem Amt, das der Mitgliedschaft des Vorstandes zugrunde liegt, ausscheiden.
Der Vorstand beschließt einstimmig für die neue Amtszeit 2023 – 2029 folgende Vorstandsbesetzung:
Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung von Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Bildung und Erziehung und Jugendhilfe durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft und die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung kirchlicher Zwecke durch die Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden in Büchen und Umgebung.
Die Mittel sind vorrangig zum Gemeinwohl der in Büchen und Umgebung lebenden Menschen einzusetzen, können jedoch im Einzelfall auch außerhalb der Region verwendet werden. Satzung der Axel-Bourjau-Stiftung Satzung Tätigkeitsberichte der letzten Jahre
Hier finden Sie die Satzung der Axel-Bourjau-Stiftung.
Hier finden Sie die Tätigkeitsberichte der letzten Jahre.
Hier finden Sie als Broschüre unsere bisherigen Förderungsaktivitäten.